Unternehmen, die Produkte personalisieren, sollten im Fall eines Brandschadens nicht als Hersteller betrachtet werden, bekräftigt COA
Ein Werbeunternehmen, das Produkte personalisiert, sollte nicht als Hersteller eines defekten Ladegeräts angesehen werden, das einen Brand verursacht hat, entschied das Berufungsgericht von Indiana und bestätigte damit die Entscheidung eines Untergerichts.
Der Fall begann mit einem Hausbrand in Crawfordsville im Jahr 2018. Damals waren die Hausbesitzer bei Erie Insurance versichert, die Leistungen in Höhe von mehr als 248.000 US-Dollar für Sachschäden anbot.
Die Versicherungsgesellschaft reichte daraufhin im Jahr 2019 eine Regressklage gegen die Myron Corporation ein und behauptete, das Werbeartikelunternehmen aus New Jersey habe ein Powerbank-Ladegerät hergestellt und verkauft, das defekt sei und den Brand verursacht habe.
Erie machte zwei Ansprüche geltend. In einem Fall wurde Fahrlässigkeit vorgeworfen, Myron habe es versäumt, das Ladegerät zu warnen, zu inspizieren oder zu testen. Bei dem anderen handelte es sich um einen Anspruch nach dem Indiana Product Liability Act, mit dem behauptet wurde, dass Myron gemäß der Ausnahmeregelung für inländische Händler streng haftbar sei.
Myron kauft Produkte von Lieferanten und verkauft sie mit personalisierten Elementen wie einem Firmennamen und einem Logo weiter.
Myron bestritt, das Ladegerät hergestellt zu haben und nannte stattdessen die in China ansässige Shenzhen C-Star Electric Technology Company als Hersteller. Während der Entdeckung stellte Myron klar, dass es die Powerbank-Ladegeräte von NINGBO C-Star Import & Export, ebenfalls mit Sitz in China, gekauft hatte.
Erie hat seine Beschwerde nicht dahingehend geändert, dass Shenzhen oder NINGBO hinzugefügt wurden.
Erie beantragte beim Montgomery Superior Court eine Anordnung, Myron als Hersteller gemäß Indiana Code § 34-20-1-4 des IPLA zu betrachten. Erie wies auf eine eidesstattliche Erklärung eines leitenden Regressspezialisten des Unternehmens hin, der besagte, dass keine Aufzeichnungen darüber gefunden werden könnten, dass Shenzhen für die Geschäftstätigkeit in Indiana registriert sei.
Myron behauptete, Erie habe nicht nachweisen können, dass das erstinstanzliche Gericht nicht in der Lage sei, die persönliche Zuständigkeit für Shenzhen zu erlangen, oder dass Myron Shenzhens Hauptvertriebshändler oder Verkäufer der Powerbank-Ladegeräte sei. Myron reichte außerdem einen Antrag auf Abweisung der verschuldensunabhängigen Haftungsklage von Erie Insurance auf der Grundlage von Indiana Trial Rule 12(B)(6) ein.
Als Antwort sagte Erie, dass Myron zwar nicht der Hersteller des Ladegeräts, aber dennoch ein Verkäufer des Produkts sei. Die Versicherungsgesellschaft sagte außerdem, Myron habe der eidesstattlichen Erklärung, in der er die Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von Leistungen in Shenzhen darlegte, nicht widersprochen.
Myron antwortete mit einer eidesstattlichen Erklärung von Steve Kjekstad, dem Vizepräsidenten für Lieferkette des Unternehmens, der sagte, Myron habe das Powerbank-Ladegerät von NINGBO gekauft, das das Ladegerät offenbar vom Hersteller Shenzhen gekauft habe.
Das Oberste Gericht von Montgomery gab Eries Antrag statt, bestimmte Aussagen aus Kjekstads eidesstattlicher Erklärung zu streichen, lehnte jedoch Eries Antrag ab, Myron zum Hersteller des Ladegeräts zu erklären. Das Gericht gab auch Myrons Antrag statt, Eries verschuldensunabhängige Haftungsklage abzuweisen.
Eine Jury entschied zu Gunsten von Myron hinsichtlich der verbleibenden Fahrlässigkeitsklage.
Im Berufungsverfahren erklärte das Berufungsgericht, beide Parteien seien sich darin einig, dass das erstinstanzliche Gericht bei der Abweisung von Eries verschuldensunabhängiger Haftungsklage Beweise außerhalb des Schriftsatzes berücksichtigt habe, sodass Myrons Antrag auf Abweisung in einen Antrag auf ein summarisches Urteil umgewandelt werden sollte.
Nach Ansicht des Berufungsgerichts muss Myron, um von der IPLA-Anwendung ausgenommen zu werden, „lediglich“ das Produkt personalisieren, um weiterhin als Verkäufer und nicht als Hersteller eingestuft zu werden. Das Gericht konsultierte Merriam-Webster, um „bloß“ als „nichts weiter“ zu definieren.
Diese Definition „scheint zu implizieren, dass die einzige Handlung, die ein Verkäufer am Produkt vornehmen kann, darin besteht, innerhalb der begrenzten Parameter der Definition eines Verkäufers gemäß dem IPLA zu bleiben und nicht davon auszugehen, dass er in den vermeintlich haftungsbeladenen Status eines Herstellers fällt das Anbringen einer Eigenmarke auf dem Produkt“, heißt es in der Stellungnahme und kommt zu dem Schluss, dass Myron auf den ersten Blick auf diese Beschreibung zuzutreffen scheint.
Das Berufungsgericht entschied jedoch auch, dass die Verjährungsfrist in Verbindung mit der umfassenderen Definition des Verkäufers gemäß IC 34-20-2-4 gelesen werden muss, auf die sich Erie stützte. Dieses Gesetz besagt, dass, wenn ein Gericht nicht in der Lage ist, die Zuständigkeit für einen bestimmten Hersteller zu übernehmen, „der Hauptvertriebshändler oder Verkäufer des Herstellers, für den ein Gericht zuständig sein kann, als Hersteller des Produkts gilt“.
In der Stellungnahme heißt es, dass eine kombinierte Lektüre der beiden Abschnitte darauf hindeutet, dass sich Myrons Status als Verkäufer „in den Status eines gesetzlichen Herstellers verwandeln kann, indem er mehr tut, als nur ‚nur‘ eine private Marke auf einem Produkt anzubringen.“
„Ein hohes Verkaufs- oder Importvolumen eines Produkts kann quantitativ als mehr als nur die Personalisierung eines Produkts angesehen werden“, heißt es in der Stellungnahme. „Daher kann der ‚Hauptvertreiber oder Verkäufer‘ des Produkts, der ‚eine private Marke auf einem Produkt anbringt‘, als Hersteller im Sinne des IPLA betrachtet werden.“
Das Berufungsgericht entschied jedoch, dass Erie es versäumt habe, Beweise vorzulegen, aus denen das erstinstanzliche Gericht schließen könnte, dass es nicht in der Lage sei, die Zuständigkeit für den Hersteller Shenzhen auszuüben.
„Es scheint, dass Erie Insurance nichts anderes getan hat, als einseitig zu entscheiden, dass, nur weil Shenzhen seinen Sitz in China hat, kein Gericht in Indiana persönliche Zuständigkeit ausüben kann“, heißt es in der Stellungnahme, um festzustellen, ob ein zusammenfassendes Urteil zugunsten von Myron in der verschuldensunabhängigen Haftungsklage angemessen war .
Richterin Patricia Riley hat die Stellungnahme verfasst. Oberster Richter Robert Altice und Richter Rudolph Pyle stimmten zu.
Der Fall ist Erie Insurance Exchange gegen Myron Corporation, 22A-CT-2699.
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